+++ Dieser Beitrag stellt lediglich die Meinung unserer Projektgruppe dar und ist somit nicht maßgeblich +++

 

Das letztendlich gegen Mielke gesprochene Urteil bezog sich ausschließlich auf eine Tat, die noch vor dem zweiten Weltkrieg begangen wurde. Seine Handlungen in der DDR kamen dabei nicht zum Tragen.

Während seiner Zeit als Stasi-Chef ließ er zahlreiche Leute ohne Urteil unrechtmäßig ermorden oder verhaften. Weiterhin war er verantwortlich für die Überwachung der gesamten DDR-Bevölkerung. Dies stellt schwere Verstöße gegen demokratische Grundsätze dar. Eine Freiheitsstrafe von sechs, letztendlich reell drei Jahren, ist dafür nicht angebracht. Selbst für die Tat, wegen der er vor Gericht stand, wurde er wesentlich milder verurteilt, als seine Mittäter 1934.

Somit sind wir der Meinung, dass Mielke nicht angemessen bestraft wurde.