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Erich Mielke 1981
Sieben Jahre nach der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz MfS oder „Stasi“) im Jahre 1950 ist Milke der Aufstieg zum Chef des MfS gelungen.
Doch wie konnte der ehemalige Kriminelle diesen hohen Rang in der DDR erreichen?
Als Zaisser 1950 zum ersten Leiter der Stasi ernannt wurde, erhielt Mielke vorerst den Rang eines Staatssekretärs , indem er neben anderen Mitgliedern als Zaissers Stellvertreter diente. Großteile seines nun folgenden Aufstieges verdankt Mielke fast ausschließlich dem mächtigen SED-Chef Walter Ulbricht.
Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 profitierte Mielke maßgeblich von dessen Machtkampf mit Zaisser, in der Folge, dass Zaisser zum Abgang gezwungen und das MfS für kurze Zeit zur Abteilung des Innenministeriums zurückgestuft wurde. Laut Ulbricht lag die Ursache des Aufstandes an der Führung der Stasi, denn Zaisser habe die Feinde erst suchen, dann studieren und zum gegebenen Moment verhaften lassen – bloß waren diese schneller.
Mielke hingegen hielt nicht viel davon, Gegner zu studieren, sondern schlug lieber gleich zu. In seiner neuen Position als Vize vom neuen MfS-Chef Ernst Wollweber leitete er nun persönlich nächtliche Verhöre.
1957 geriet jedoch auch Wollweber mit Ulbricht in Konflikt und Mielke stand letztendlich niemand mehr im Wege:
Er wurde oberster Chef des Ministeriums für Staatssicherheit und blieb dies auch über einen sehr langen Zeitraum bis 1989.
Im November 1957 löste Erich Mielke den damaligen Minister für Staatssicherheit, Ernst Wollweber, in seinem Amt ab. Unter seiner Verantwortung vollzog sich ein Wandel in der Stasi. Beispielsweise verdoppelte sich die Zahl der Hauptamtlichen bis zum Mauerbau 1961 auf ca. 30.000 Mitglieder und die Zahl der Spitzel stieg auf rund 100.000 an. Am Ende der DDR gab es 91.000 Vollzeitkader und ca. 180.000 inoffizielle Mitarbeiter.
Mielke legte den Fokus besonders auf Repressionen gegenüber inneren oppositionellen Kräften: Regimegegner und politisch Andersdenkende wurden als Staatsfeinde betrachtet und mussten entsprechend bekämpft werden, was durch den Mauerbau noch begünstigt wurde, da die Oppositionellen nicht abwandern konnten.
Die Stasi durchdrang aber auch die Wirtschaft und staatliche Institutionen. Dies hatte teilweise absurde Auswüchse, so ließ Mielke, der ein begeisterter Fußballfan war, seinen Verein BFC Dynamo in einem eigentlich verlorenen Spiel so lange weiterspielen, bis sie ein Tor durch einen dubiosen Elfmeter in der 95. Minute schossen.
Dies hatte jedoch noch eine gewisse unfreiwillige Komik, ganz im Gegensatz zu seinen gezielten Tötungsaktionen. So wurde der ehemalige DDR-Bürger Michael Gartenschläger beim wiederholten Versuch, eine Selbstschussanlage abzumontieren, erschossen. Dies änderte sich jedoch, als Erich Honecker 1971 Generalsekretär des Zentralkomitees der SED wurde. Das MfS durfte immer weniger als politische Schläger-, Folter- und Mördertruppe auftreten, die Partei bestand auf weniger öffentlichkeitswirksame Methoden. Dass die Stasi nun mehr zum Spionieren eingesetzt wurde, war gegen Mielkes Interessen.
Erich Mielke war ab 1957 oberster Chef der Staatssicherheit und hatte diesen Posten bis zum Ende der DDR inne. Wie konnte er sich über so lange Zeit halten?
Nachdem er direkt nach dem Zweiten Weltkrieg von den sowjetischen Besatzern zum Chef der Polizei-Inspektion Lichtenberg ernannt wurde, stieg er zum Staatssekräter des ersten Stasi-Ministers Zaisser auf. Nach den Geschehnissen des 17. Juni 1953 wurde dieser durch Wollweber ersetzt und Mielke wurde sein Stellvertreter. Nachdem Zaisser ebenfalls abgesetzt wurde, war der Weg frei für Mielke. Ulbricht vertraute ihm, da er befürwortete, wie Mielke dachte und handelte. Außerdem sah er in ihm keine Gefahr, besonders weil Mielke nicht viel von Politik hielt. Ulbricht konnte sich sicher sein, dass Mielke nicht viel davon hielt seine Gegner zu studieren, sondern lieber gleich zuschlug. Unter Honecker gab er sich als loyaler Untergebener, der sich stets unterwürfig, liebedienerisch und kriecherisch verhielt. Dadurch sah auch Honecker in ihm keine Gefahr und behielt sein Amt inne.
Somit stand sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten im krassen Gegensatz zu seinen sonstigen Handlungsweisen. In seiner Funktion als Stasi-Chef war er hinterhältig, skrupellos und brutal. Dagegen verstand er es, wenn es darauf ankam, Menschen zu manipulieren, sich einzuschmeicheln und sich unterwürfig zu geben. Zusätzlich stellte er keine politische Gefahr dar, weshalb er einfach in seinem Amt gelassen wurde. Dies alles ermöglichte es ihm, so lange Stasi-Chef zu sein.
Am 7. November 1989 trat Mielke zusammen mit der gesamten Regierung Storph zurück. Einen Tag später folgte der Rücktritt mit dem gesamten Politbüro aus dem Zentralkomitee der SED. Neun Tage danach, also am 17. November, wurde die Aufhebung seines Abgeordnetenmandats durch die Volkskammer bekannt gegeben. Der endgültige Ausschluss aus dem Zentralkomitee und der SED erfolgte am 3. Dezember 1989. Am 7. Dezember kommt Mielke wegen Schädigung der Volkswirtschaft in Untersuchungshaft.
Am 07. 12. 1989, zwei Monate nach der Grenzöffnung, wurde Mielke wegen „Schädigung der Volkswirtschaft“ und „Hochverrat durch verfassungsfeindliche Aktionen“ in Untersuchungshaft genommen. Allerdings wurde er am 08.03.1990 aus gesundheitlichen Gründen wieder entlassen. Im Juli desselben Jahres kam er erneut in Untersuchungshaft, nachdem das Krankenhaus der Volkspolizei seine Haftfähigkeit bestätigt hatte. Ihm wurden „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Rechtsbeugung“ vorgeworfen.
Ende 1990 konzentrierten sich die Ermittlungen allerdings auf Mielkes Beteiligung am Mordanschlag auf dem Bülowplatz von 1931.
Bereits 1934 wurde deshalb ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, welches allerdings eingestellt werden musste, da Mielke flüchtig war, während seine Mittäter hart bestraft wurden. Nach Ende des zweiten Weltkriegs erließ die Staatsanwaltschaft Berlin erneut Haftbefehl gegen ihn, allerdings beschlagnahmte die sowjetische Besatzungsmacht die Verfahrensakten. Dies ermöglichte ihm in der DDR-Zeit seine ungestörte Karriere in der Stasi.
Nun eröffnete das Landgericht Berlin im November 1991 das Hauptverfahren gegen Mielke wegen der „Bülowplatzsache“. Er wurde des Mordes angeklagt. Die Verhandlungen liefen vom Februar 1992 bis Oktober 1993. Letztendlich wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, aus welcher er jedoch Ende 1995 im Alter von 88 Jahren auf Bewährung entlassen wurde. Er starb am 21. Mai im Jahre 2000.
+++ Dieser Beitrag stellt lediglich die Meinung unserer Projektgruppe dar und ist somit nicht maßgeblich +++
Das letztendlich gegen Mielke gesprochene Urteil bezog sich ausschließlich auf eine Tat, die noch vor dem zweiten Weltkrieg begangen wurde. Seine Handlungen in der DDR kamen dabei nicht zum Tragen.
Während seiner Zeit als Stasi-Chef ließ er zahlreiche Leute ohne Urteil unrechtmäßig ermorden oder verhaften. Weiterhin war er verantwortlich für die Überwachung der gesamten DDR-Bevölkerung. Dies stellt schwere Verstöße gegen demokratische Grundsätze dar. Eine Freiheitsstrafe von sechs, letztendlich reell drei Jahren, ist dafür nicht angebracht. Selbst für die Tat, wegen der er vor Gericht stand, wurde er wesentlich milder verurteilt, als seine Mittäter 1934.
Somit sind wir der Meinung, dass Mielke nicht angemessen bestraft wurde.